Cookie Consent Management für Contao

'Mathias Arzberger'
Mathias Arzberger

In diesem Beitrag soll es darum gehen was beim Umgang mit Cookies beachtet werden sollte, für welche Cookies man eine Einwilligung benötigt, wie diese eingeholt werden muss und wie man das Ganze in Contao umsetzen kann.

In diesem Beitrag soll es darum gehen was beim Umgang mit Cookies beachtet werden sollte, für welche Cookies man eine Einwilligung benötigt, wie diese eingeholt werden muss und wie man das Ganze in Contao umsetzen kann.

Was sind überhaupt Cookies?

Cookies sind Textdateien, die gespeichert werden, wenn ein Nutzer die Webseite besucht und ermöglichen dem Webserver einen Anwender wiederzuerkennen und Einstellungen sowie Nutzerdaten zu speichern.

Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Cookies. Die Anmeldung an einer Webseite, der Session-Cookie oder der Warenkorb in einem Shop zählen z. B. zu den technisch notwendigen Cookies, d. h. sie sind für die Funktion der Webseite notwendig. Auf der anderen Seite gibt es dann noch die technisch nicht notwendigen Cookies. Dazu gehören z. B. Tracking- und Analyse-Cookies, die eingebunden werden, wenn man Tools wie Google Analytics oder Matomo einsetzt sowie Targeting- und Social-Media-Cookies. Sie erheben zusätzliche Nutzerdaten und werden u. a. genutzt, um dem Nutzer personalisierte Werbung anzuzeigen.

EU-Cookie-Richtlinie und ePrivacy-Verordnung

Bisher war es so, dass das die Opt-out-Regel beim Setzen von Cookies gereicht hatte. Das bedeutet, dass Cookies beim Aufruf der Webseite bereits gesetzt sind und der Nutzer die Speicherung im Nachhinein ablehnen kann.

Mit der ePrivacy-Verordnung, die 2020 in Kraft treten soll, und mit dem neuesten Urteil1 ist das aber nicht mehr ausreichend und es sollte das Opt-In-Verfahren angewandt werden. Technisch nicht notwendige Cookies dürfen also erst dann gesetzt werden, wenn der Nutzer aktiv seine Einwilligung gibt. Für technisch notwendige Cookies, wie z. B. der Session- oder Warenkorb-Cookie, ist eine vorherige Einwilligung weiterhin nicht notwendig.

Unsere Tipps zur Umsetzung in Contao

Matomo verwenden:

Um Besucherstatistiken der Webseite zu erfassen, können Sie statt Google Analytics das Analyse-Tool Matomo (Piwik) nutzen. Da Besucherstatistiken zum berechtigten Interesse beim Betrieb einer Webseite gehören, Matomo auf eigenen Servern installiert werden und es entsprechend konfiguriert werden kann, dass kein Tracking erfolgt, benötigt man dafür auch keine vorherige Einwilligung des Nutzers.

Consent Management Bundle

Demnächst verfügbar

 

Contao Marketing Suite:

In der Contao Marketing Suite Erweiterung ist bereits eine vereinfachte und komplexere Lösung für die Zustimmung von Cookies vorhanden.

 

1 Urteil vom 1. Oktober 2018: https://www.sueddeutsche.de/digital/cookies-eugh-urteil-webseiten-banner-1.4623349

Alle Angaben sind nicht rechtlich bindend.

Themen

Contao, CMS, Datenschutz, ePrivacy, EU-Cookie-Richtlinie, Cookies, Einwilligung, Google Analytics, Matomo, Opt-In, Opt-Out, Cookie Banner, DSGVO

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